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EU verschiebt Entwaldungsverordnung – Streit in Berlin

Verantwortlicher Autor: Oliver Klas Berlin, 29.09.2025, 09:41 Uhr
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Symbolbild  Bild: pexels-eberhardgross

Berlin [ENA] Die EU-Kommission will das Inkrafttreten der Entwaldungsverordnung verschieben. Union-Vertreter in Berlin begrüßen dies als eine Entlastung für Land- und Forstwirtschaft, während die AfD der Bundesregierung ein mangelndes Engagement in Brüssel vorwirft.

Die EU-Entwaldungsverordnung sollte ursprünglich zum 30. Dezember 2025 in Kraft treten. Ziel des Regelwerks ist es, den Import von Produkten wie Soja, Palmöl oder Holz einzuschränken, die aus Regionen mit fortschreitender Abholzung stammen. Nun schlägt EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall jedoch eine Verschiebung um ein Jahr vor. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, Unternehmen mehr Zeit für Anpassungen zu geben und rechtliche Unklarheiten auszuräumen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, begrüßte den Schritt. Er sprach von „Planungssicherheit“ für die Wirtschaft und forderte erneut eine „Null-Risiko-Kategorie“ für Länder, in denen es keine Abholzung gebe. Deutschland und andere EU-Staaten dürften nicht mit zusätzlichen bürokratischen Lasten belastet werden, argumentierte Stegemann. Seine Forderung verweist zugleich auf den Koalitionsvertrag, in dem dieser Ansatz festgeschrieben sei.

Ganz anders bewertete der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Peter Felser, die Entwicklung. Zwar nannte er die Verschiebung „zunächst eine gute Nachricht“, bezeichnete die Verordnung aber als „Bürokratie-Monster“, das insgesamt grundlegend überarbeitet werden müsse. Scharfe Kritik richtete er an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Ihm warf er vor, sich europäischen Initiativen zum Widerstand gegen die Verordnung verweigert zu haben und stattdessen auf Selbstinszenierung zu setzen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz blieb von Felsers Kritik nicht verschont: Sein offener Brief an die Kommissionspräsidentin habe Deutschland „lächerlich gemacht“.

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